Das Volksbegehren Artenvielfalt ist gestartet

[Bild: Ute Lamla]

Die Welt erlebt derzeit das größte Artensterben seit dem Verschwinden der Dinosaurier. Es wird geschätzt, dass bis zu eine Million Tier- und Pflanzenarten weltweit vom Aussterben bedroht sind. Auch in Niedersachsen ist die Hälfte aller Tier- und Pflanzenarten gefährdet. In großen Teilen der Feldflur kommt bei uns noch maximal eine Handvoll Vogelarten vor. Früher allgemein verbreitete Arten wie der Kiebitz fehlen bereits heute in großen Teilen Niedersachsen. Bei den Insekten sieht es ebenfalls nicht besser aus. So sind beispielsweise rund 60% der Schmetterlinge und Wildbienen auf der Roten Liste verzeichnet. Wir brauchen aber Insekten – u.a. als Bestäuber und um die ökologischen Kreisläufe zu erhalten. Das Artensterben bedroht auch uns! Deshalb unterstützen wir als Neustädter Grüne aktiv das Volksbegehren und sammeln zusammen mit dem NABU und vielen anderen Umweltverbänden Unterschriften.
Die Gründe für das Artensterben sind bekannt. Der Verlust von Lebensräumen und die zunehmende Verinselung der verbliebenen Rückzugsräume, eine enorme Intensivierung der Landnutzung, ein übermäßiger Eintrag von Stickstoff und der Einsatz von Pestiziden stehen bei den Verlustursachen ganz oben auf der Liste.
Das Volksbegehren Artenvielfalt zielt dagegen auf den großräumigen Schutz von Biotopen und einen Biotopverbund auf mindestens 15% der Landesfläche. Naturnahe Wiese und Weiden sollen als Brutplatz für Kiebitze und andere Arten erhalten werden. Gewässerrandstreifen sollen auch an kleineren Gewässern geschützt und nicht gedüngt oder gespritzt werden. Darüber hinaus soll in Schutzgebieten auf den Einsatz von Pestiziden völlig verzichtet werden. In den landeseigenen Wäldern (rund 1/3 der Waldfläche Niedersachsens) sollen Natur- und Klimaschutz Vorrang vor der Bewirtschaftung haben. Außerdem soll der ökologische Landbau gefördert werden, um bis 2030 mindestens 20% der landwirtschaftlichen Nutzfläche zu erreichen.
Die im Mai getroffene Vereinbarung zwischen NABU und BUND, dem Land und Vertretern der Landwirtschaft, der sogenannte Niedersächsische Weg, ist als Absichtserklärung zum Schutz der Artenvielfalt zu begrüßen. Die vom Volksbegehren angestrebten Gesetzesänderungen hingegen sorgen nicht nur verbindlich für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen, sondern auch für den Ausgleich von Erschwernissen und sind somit ein Gewinn für alle Beteiligten.
Dass dieser Weg nur gemeinsam mit der Landwirtschaft und den Verbraucherinnen und Verbrauchern beschritten werden kann, ist klar. Schließlich sind z.B. artenreiche Wiesen und Weiden von einer angepassten Bewirtschaftung abhängig, die entsprechend vergütet werden muss. Es macht deshalb Hoffnung, dass viele Landwirtinnen und Landwirte dem Artenschutz gegenüber sehr aufgeschlossen sind und mit viel Engagement Blühstreifen anlegen. Schließlich haben Landwirtschaft und Naturschutz ein großes gemeinsames Ziel: Unsere Lebensgrundlagen so zu bewirtschaften und zu pflegen, dass auch unsere Nachkommen noch gesunde Lebensmittel produzieren und sich über den Gesang von Feldlerchen und anderen Arten freuen können. Artenvielfalt sichert unsere Nahrungsgrundlagen.
Für das nun begonnene Volksbegehren ist die Unterstützung von 10% der Stimmberechtigten in Niedersachsen notwendig, d.h. rund 610.000 Unterschriften. Dann ist der Niedersächsische Landtag gefragt: Er kann entweder die Gesetzesänderungen so wie gefordert übernehmen oder er muss einen Volksentscheid durchführen. Weitere Informationen sind unter https://www.artenvielfalt-niedersachsen.jetzt/ zu erhalten. [Text: Dirk Herrmann]

Dirk Herrmann und Thomas Dietze informieren über das Volksbegehren
(Bild: Dirk Herrmann)
Ute Lamla, Sandra Häntsch-Marx und Dirk Herrmann mit Unterschriftenlisten
[Bild: Dirk Herrmann]